1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von medialesson im IT-Umfeld gegenüber Unternehmern angebotenen und/oder erbrachten Leistungen. Unternehmer (nachfolgend “Kunde” genannt) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind solche im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Es werden von medialesson - je nach vertraglicher Vereinbarung - insbesondere folgende Leistungen erbracht:
- Consulting
- Projektmanagement
- IT-Services
- Training
- Implementierung
- Entwicklung von Software einschließlich Apps und sonstigen Anwendungen (insbesondere Entwicklung von Individualsoftware, Softwareanpassung)
- Hotline-Support-Center / Remote Services
1.3 Der Umfang der von medialesson im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, ggf. dem Pflichtenheft und/oder der Leistungsbeschreibung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sind die Leistungen und Anforderungen bei Vertragsschluss nicht im Einzelnen definiert, ist davon auszugehen, dass die von medialesson geschuldeten Leistungen erst während der Auftragsdurchführung im Rahmen einer agilen Projektmethodik fortlaufend präzisiert und konkretisiert werden.
1.4 Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil jedes mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn in Zukunft nicht ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von medialesson schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch dann, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Zustandekommen des Auftrags
2.1 Angebote von medialesson sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von medialesson ist nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. In diesem Falle ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von zwei Wochen für medialesson bindend, sofern in dem Angebot nichts anderes vorgesehen ist.
2.2 Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von medialesson einen für den Kunden verbindlichen Auftrag über die von medialesson angebotenen Leistungen.
2.3 Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung (E-Mail genügt) durch medialesson oder durch Beginn der Leistungserbringung durch medialesson zustande. Nebenabreden und Änderungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
2.4 Angebote des Kunden kann medialesson innerhalb von vier Wochen annehmen.
2.5 Garantien und Zusicherungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von medialesson.
3. Durchführung des Auftrages
3.1 medialesson erbringt ihre Leistungen mit Sorgfalt unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik. Die Leistungen werden grundsätzlich bei medialesson (am Sitz von medialesson bzw. remote am Aufenthaltsort des jeweiligen Mitarbeiters von medialesson) erbracht, sofern sie nicht aus zwingenden Gründen beim Kunden in Präsenzarbeit durchzuführen sind. Werden Leistungen am Sitz des Kunden erbracht, sind erforderliche Reisekosten von medialesson gem. Ziff. 6.7 durch den Kunden zu erstatten. Entsprechende Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
3.2 Ändert der Kunde im Rahmen eines Auftrags seine Anforderungen, kann medialesson eine angemessene Anpassung seiner Vergütung verlangen, soweit sich die Änderung auf den Aufwand und den Umfang der Leistungen von medialesson auswirkt. Fertigstellungstermine verschieben sich in einem solchen Falle entsprechend.
3.3 Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich nicht bindende Orientierungshilfen und medialesson haftet nicht für etwaige Verschiebungen dieser Termine und Lieferfristen. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich feste Termine schriftlich vereinbart wurden. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar oder von medialesson nicht zu vertreten sind, oder bei weiterem Abstimmungsbedarf mit dem Kunden oder einer Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden ist medialesson bis zur Beseitigung des Hindernisses von der Einhaltung etwaiger fest vereinbarter Termine entbunden. medialesson ist für solche Verzögerungen nicht haftbar. Von medialesson aufgrund von Wünschen des Kunden festgesetzte Termine sind nach schriftlicher (E-Mail genügt) Rückbestätigung durch medialesson für den Kunden verbindlich. Bei nachträglichen terminlichen Änderungswünschen behält sich medialesson vor, Mehraufwand zu berechnen.
3.4 medialesson ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter als Unterauftragnehmer oder als Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.5 Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Fremdleistungen, insbesondere Software (z.B. Standardroutinen, Module, Bibliotheken) oder Medien (z.B. Bilder, Töne, Laufbilder, Filme, Datafeeds) von Drittanbietern eingebunden werden, ist medialesson bevollmächtigt, diese im Namen und auf Rechnung des Kunden (einschließlich etwaiger Folgekosten) gemäß den Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des Herstellers/Anbieters oder deren Vertriebspartner zu beschaffen oder zu vermitteln. Der Kunde wird einschlägige Bedingungen für Fremdleistungen beachten (einschließlich Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen) und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. medialesson ist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. medialesson ist berechtigt, für die Beauftragung und Koordination von Fremdleistungen eine angemessene Service Fee (regelmäßig 15% der Fremdleistung) zu verlangen.
4. Kooperation, Mitwirkung, Beistellung
4.1 Der Kunde erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Beistellungen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch medialesson erforderlich sind, in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Zu diesen Mitwirkungsleistungen zählen insbesondere die Information von medialesson über betriebliche Abläufe und deren Organisation, Benutzung der Informatikstruktur und Infrastruktur beim Kunden, Beistellung und Lizenzierung von benötigten Fremdprodukten, wie Tools, Entwicklungsumgebung etc. in ihrer jeweils aktuellen Version. Der Kunde wird medialesson zudem die zur ordnungsgemäßen Erbringung der geschuldeten Leistungen notwendigen Informationen und Daten aus der Sphäre des Kunden rechtzeitig zur Verfügung stellen und - soweit erforderlich - Mitarbeitern von medialesson zu seinen Geschäftszeiten angemessenen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und IT-Systemen ermöglichen.
4.2 Werden Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellungen durch den Kunden mangelhaft, nicht oder nicht fristgemäß erbracht, verlieren verbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen ihre Gültigkeit. In diesem Fall behält medialesson sich vor, etwaig entstandene Mehrkosten zu berechnen. Wenn medialesson Leistungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger, verspätet bereitgestellter oder nachträglich geänderter Angaben/Informationen/Beistellungen des Kunden erneut oder zusätzlich erbringen muss oder wenn sich die Ausführung des Auftrags aus einem dieser Gründe verzögert, hat der Kunde die medialesson hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Auslagen zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.3 Der Kunde sichert zu, dass die medialesson zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Beistellungen, Informationen und Materialien hinsichtlich etwaiger Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstiger Rechte Dritter geprüft wurden und dass der Kunde bzw. medialesson zu deren Nutzung berechtigt ist. Auch für die Prüfung der jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen und gesetzlichen Pflichtangaben oder sonstiger rechtlicher Verpflichtungen des Kunden beim Einsatz der Software/der Arbeits- und Entwicklungsergebnisse von medialesson im Rechtsverkehr, ist allein der Kunde verantwortlich. Eine diesbezügliche Haftung von medialesson wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, medialesson von allen Schäden, Aufwendungen und sonstigen Kosten, die sich aus einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen etwaiger Verstöße ergeben, freizustellen und diesbezüglich schadlos zu halten. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
5. Nutzungsrechte
5.1 Sofern Gegenstand des Auftrages die Erstellung von Individualsoftware speziell für den Kunden ist, räumt medialesson dem Kunden an den individuell für den Kunden erstellten auftragsgegenständlichen Bestandteilen der Software bzw. der erzielten schutzfähigen Entwicklungsergebnisse nach erfolgter vollständiger Vergütung das übertragbare, ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzungsrecht ein.
5.2 Sofern der Gegenstand des Auftrages andere Leistungen betrifft, als die Erstellung von Individualsoftware, räumt medialesson dem Kunden an den erzielten schutzfähigen Arbeits- und Entwicklungsergebnissen, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, nach erfolgter vollständiger Vergütung ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Arbeits- und Entwicklungsergebnisse für eigene, interne Zwecke zu benutzen.
5.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung duldet medialesson die Nutzung der Software/der Arbeits- und Entwicklungsergebnisse durch den Kunden widerruflich. medialesson kann den Einsatz solcher Software/Arbeits- und Entwicklungsergebnisse, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
5.4 Die Rechteeinräumung gem. Ziff. 5.1 und 5.2 gilt nicht für etwaig eingebundene Dritthersteller- und/oder Open Source Softwarekomponenten und sonstige Fremdprodukte. Die dem Kunden an diesen Softwarekomponenten zustehenden Rechte ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen der betreffenden Dritthersteller/Drittanbieter oder deren Vertriebspartner. medialesson wird den Kunden auf eingebundene Dritthersteller- und/oder Open Source Softwarekomponenten und sonstige Fremdprodukte hinweisen.
5.5 Hinsichtlich sonstiger seitens medialesson im Rahmen der Leistungserbringung eingebundener vorbestehender Werke und Komponenten, wie zum Beispiel von medialesson oder Dritten außerhalb des Auftrages entwickelte Standardkomponenten, Programmbibliotheken, Softwarecodes oder Schulungsmaterial, richtet sich die Rechteeinräumung nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser vorbestehenden Werke, sofern vorhanden. Jedenfalls erfolgt eine Rechteeinräumung lediglich in nicht-exklusiver Form. medialesson ist ausdrücklich berechtigt, diese vorbestehenden Werke und Komponenten auch im Rahmen anderer Projekte bei anderen Kunden zu verwenden. medialesson wird den Kunden auf eingebundene vorbestehende Werke und Komponenten hinweisen.
5.6 medialesson gibt dem Kunden im Falle der Erstellung von Software - unter Ausnahme von vorbestehenden Softwarekomponenten, Dritthersteller- und/oder Open Source Softwarekomponenten und sonstigen Fremdprodukten - den zugrundeliegenden Quellcode heraus.
5.7 Schutzrechts- und Copyrightvermerke dürfen nicht beseitigt werden. medialesson hat das Recht auf eine branchenübliche Nennung als Urheber seiner Werke. Beispielsweise kann ein solcher Hinweis beim Laden einer App, in der Info zu einer Anwendung, im Code von Software, in der Anbieterkennzeichnung bei Internet-Angeboten, im Impressum oder Fußzeilen von Printprodukten erfolgen.
5.8 medialesson darf den Kunden auf seiner Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die Angabe kann dabei auch die Darstellung des Firmenlogos des Kunden beinhalten. Der Kunde räumt medialesson zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein. medialesson darf ferner die erbrachten und vom Kunden im Rahmen seines Geschäftsbetriebs allgemein angebotenen Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
6. Vergütung
6.1 Der Kunde bezahlt medialesson die vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise und Vergütungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot von medialesson soweit nichts Anderweitiges geregelt ist.
6.2 Sofern nichts Anderweitiges vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Leistungen von medialesson monatlich nach tatsächlich geleisteten Stunden entsprechend den vereinbarten Stundensätzen/Tagessätzen. Hierbei ist davon auszugehen, dass ein Personentag 8 Stunden entspricht.
6.3 Gibt medialesson für die Umsetzung eines Projekts eine Schätzung im Hinblick auf den Aufwand (Kostenvoranschlag, Investitionsschätzung oder Budgetplanung) ab, so ist diese unverbindlich. Sollte der Aufwand für die Umsetzung des Projekts höher sein, als zunächst geschätzt, ist der Mehraufwand entsprechend den vereinbarten Stundensätzen/Tagessätzen zu vergüten.
6.4 Im Falle einer Festpreisvereinbarung gelten - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - folgende Zahlungsvereinbarungen:
- 50 % des Festpreises bei Vertragsabschluss
- 50 % nach vollständiger Leistungserbringung bzw. nach Endabnahme gem. Ziff. 8, sofern einschlägig
6.5 Sofern die Berechnung eines Festpreises vereinbart ist und sich nach Fertigstellung des Feinkonzeptes zeigt, dass die Realisierung zu einem unvorhergesehenen Aufwand des Projektpreises führt, kann medialesson eine Anpassung des Projektpreises verlangen.
6.6 Beinhaltet der Auftrag die Lieferung von Fremdprodukten durch medialesson, wird der Preis mit Lieferung zur Berechnung sofort fällig. Die Lieferung erfolgt ab Versandort auf Gefahr und Kosten des Kunden.
6.7 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen und Kosten Dritter. Reisezeiten sind zu vergüten.
6.8 Erbringt medialesson in Abstimmung mit dem Kunden Leistungen an Sonn- und/oder Feiertagen, hat medialesson diesbezüglich Anspruch auf einen Aufschlag von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz/Tagessatz.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Jede Rechnung wird - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Eine Aufrechnung ist für den Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
7.3 Sofern zwischen dem Kunden und medialesson feste Termine zur Ausführung vereinbarter Tätigkeiten fixiert wurden, gelten bei Terminstornierungen seitens des Kunden (soweit sie nicht von medialesson zu vertreten sind) grundsätzlich folgende Regelungen:
- erfolgt die Stornierung mit einer Vorlaufzeit ≤ 10 Werktagen, so berechnet medialesson eine Stornogebühr in Höhe von 50% des stornierten Auftragswertes;
- erfolgt die Stornierung mit einer Vorlaufzeit ≤ 5 Werktagen, so berechnet medialesson eine Stornogebühr in Höhe von 100% des stornierten Auftragswertes
Bereits angefallene Kosten und Auslagen sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen.
8. Abnahme
8.1 Sofern es für Leistungen ausdrücklich vereinbart ist oder die geschuldeten Leistungen ein Werk i.S.d. § 631 BGB darstellen, unterliegen diese der Abnahme. medialesson erklärt dem Kunden gegenüber die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat der Kunde die jeweilige Leistung sofort zu testen und innerhalb von 10 Tagen schriftlich (E-Mail genügt) die Abnahme zu erklären, sofern es den vertraglichen Vereinbarungen im Wesentlichen entspricht. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Übergabe des Werks an den Kunden erklärt oder verweigert wurde und das Werk den vertraglichen Vereinbarungen im Wesentlichen entspricht. Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Nur erhebliche Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen gelten als wesentliche Mängel. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zehn (10) Werktagen bei medialesson zu rügen. medialesson behebt diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist und legt das Werk erneut zur Abnahme vor.
8.2 Die Abnahme gilt spätestens mit der produktiven Nutzung des Werks durch den Kunden als erfolgt.
8.3 medialesson ist berechtigt, dem Kunden abgrenzbare Teile des Werks zur vorzeitigen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde erteilen muss, sofern das Werk den vertraglichen Vereinbarungen im Wesentlichen entspricht. Hat der Kunde Teillieferungen der Werke/Leistungen erst einmal abgenommen, kann er diese später nicht mehr beanstanden oder deren Änderung verlangen, es sei denn, es liegen Umstände vor, die der Kunde bei der Teilabnahme nicht erkennen konnte. Im Falle von Teilabnahmen gilt die Gesamtleistung mit der letzten Teilabnahme als abgenommen. Als Teilabnahmen sind auch Freigaben im Rahmen einer agilen Projektmethodik anzusehen.
9. Gewährleistung
9.1 Bei Sach- und Rechtsmängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen in dieser Ziff. 9 zu.
9.2 Die Durchsetzung von Nacherfüllungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und reproduzierbar sind.
9.3 Solange der Kunde die fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist medialesson berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
9.4 Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von medialesson zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen von medialesson zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden.
9.5 Der Kunde wird medialesson bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen in der jeweils aktuellen Gültigkeit als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.